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   BVerwG, 16.08.2012 - 9 B 26.12   

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https://dejure.org/2012,25350
BVerwG, 16.08.2012 - 9 B 26.12 (https://dejure.org/2012,25350)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2012 - 9 B 26.12 (https://dejure.org/2012,25350)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2012 - 9 B 26.12 (https://dejure.org/2012,25350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Substantiierte Darlegung von normierten Zulassungsgründen in der Beschwerdebegründung gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2012 - 9 B 26.12
    Dazu wäre erforderlich, dass die Beschwerde einen der in § 132 Abs. 2 VwGO normierten Zulassungsgründe substantiiert darlegt (vgl. den Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2012 - 9 B 26.12
    Das Recht, im Gerichtsverfahren gehört zu werden, umfasst nicht einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht in den Entscheidungsgründen umfassend mit den Argumenten der Beteiligten auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - juris Rn. 11, insoweit nicht veröffentlicht in NVwZ 2008, 780; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - NVwZ 2003, 224; stRspr).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2012 - 9 B 26.12
    Das Recht, im Gerichtsverfahren gehört zu werden, umfasst nicht einen Anspruch darauf, dass sich das Gericht in den Entscheidungsgründen umfassend mit den Argumenten der Beteiligten auseinandersetzt (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 - juris Rn. 11, insoweit nicht veröffentlicht in NVwZ 2008, 780; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - NVwZ 2003, 224; stRspr).
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